Besteuerung der öffentlichen Hand – steuerliches Einlagekonto in der Körperschaftsteuer
Rettungsanker bei Dauerverlustbetrieben & (verdeckten) Gewinnausschüttungen?
Ihr Nutzen
- Was ist der Sinn und Zweck des steuerlichen Einlagekontos?
- Wie wird das steuerliche Einlagekonto korrekt festgestellt?
- Welche Vorgaben gibt es von der Finanzverwaltung?
- Zum vollständigen Programm
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Ziel des Online-Seminars
Dieses Online-Seminar vermittelt praxisnahes Wissen über das steuerliche Einlagekonto im Rahmen der Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen und seine besondere Relevanz für die öffentliche Hand. Es bietet den Teilnehmenden einen vertieften Einblick in die grundlegenden Regelungen und aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung, insbesondere unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 04.04.2022. Ziel ist es, den Teilnehmenden ein Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Herausforderungen bei der Feststellung und Verwendung des steuerlichen Einlagekontos zu geben.
Programmübersicht
- Sinn und Zweck des steuerlichen Einlagenkontos
- Vorgaben der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v. 04.04.2022)
-
Feststellung des steuerlichen Einlagekontos
- Ermittlung des Anfangsbestandes
-
Veränderungen des steuerliches Einlagekontos und „Neurücklagen“
- laufende Gewinne
- Rücklagenbildung bei Eigen- und Regiebetrieben
- verdeckte Gewinnausschüttung
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten (Ausstellung von Bescheinigung über Verwendung des steuerlichen Einlagekontos und ihre Folgen)
Ihre Produktmanagerin
Carla Gerke
Produktmanagerin für die Bereiche Immobilien, Grundbesitz und Öffentlicher Dienst
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
| Dienstag | 29.09.2026 | 09:30–12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende in steuerberatenden Abteilungen öffentlicher Körperschaften, insbesondere von Kommunen, Eigen- und Regiebetrieben, sowie an Verantwortliche in kommunalen Unternehmen, die mit der Erstellung oder Prüfung von Körperschaftsteuererklärungen betraut sind. Außerdem für Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Mandate aus dem öffentlichen Sektor betreuen, sowie für Fach- und Führungskräfte aus der Finanzverwaltung, die mit der Besteuerung öffentlicher Körperschaften befasst sind.
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