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Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden

Visum, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel & Co.

4.72 von 5 (66 Kundenbewertungen)

Ihr Nutzen

  • Was müssen Sie als Personaler wissen und tun, um ausländische Mitarbeitende aus der EU einzustellen?
  • Welche Pflichten und Aufgaben haben Sie, wenn noch kein Aufenthaltstitel vorhanden ist?
  • Welche Behörde ist einzuschalten? Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was ist bei der Einstellung von Drittstaatsangehörigen zu beachten?

Ziel des Online-Seminars

Wir brauchen sie – die ausländischen Arbeitskräfte! Aber wie läuft das Verfahren ab, wenn sich jemand aus dem Ausland bewirbt? Was müssen Sie als Personaler*in beachten, und welche Prozesse sind einzuleiten?

Lernen Sie in unserem Online-Seminar, welche Möglichkeiten Sie haben, ausländische Mitarbeitende einzustellen. Sie erfahren, welche Schritte erforderlich sind, wenn bereits ein Aufenthaltstitel vorliegt, und welche Voraussetzungen Bewerbende erfüllen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Zudem lernen Sie, welche Behörden eingebunden werden müssen und mit welchem zeitlichen Vorlauf Sie planen sollten.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind Erleichterungen bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte und der Anerkennung ihrer Berufsausbildungen entstanden – auch diese gilt es zu kennen und gezielt zu nutzen.

Programmübersicht

  1. Einstellung von Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz
    • Freizügigkeit in der EU
    • Mitarbeitender ist selbst freizügigkeitsberechtigt
    • Mitarbeitender ist Familienangehöriger eines Freizügigkeitsberechtigten
    • Exkurs: Brexit
  2. Einstellung von Drittstaatsangehörige mit vorhandenem Aufenthaltstitel
    • Arbeitgeberpflichten und Ordnungswidrigkeitstatbestände
    • Inhalt und Prüfung eines bereits vorliegenden Aufenthaltstitels nebst Zusatzblatt
      • „Erwerbstätigkeit erlaubt“
      • „Beschäftigung erlaubt“
      • Typische Beschränkungen
    • Mitteilungspflichten
    • Was tun, wenn das Hauptzollamt wegen illegaler Beschäftigung ermittelt?
  3. Einstellung von Drittstaatsangehörigen, die noch keinen Aufenthaltstitel besitzen

    Wahl des richtigen Aufenthaltstitels

    • Aufenthaltstitel für Konzernmitarbeitende, die vorübergehend in Deutschland tätig werden sollen
      • ICT-Karte
      • Personalaustausch
    • Die begehrte Blaue Karte EU
      • Voraussetzungen und Neuerungen
      • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
        • Das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
        • Sonderfall Arbeitnehmerüberlassung
      • Möglichkeiten und Perspektiven
        • Familiennachzug
        • Kurzfristige Mobilität
        • Daueraufenthalt EU und Niederlassungserlaubnis
    • Die kleine Schwester der Blauen Karte: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
      • Wer ist Fachkraft?
      • Fachkraft mit Studium
      • Fachkraft mit Berufsausbildung
        • Anerkennung und teilweise Anerkennung
        • Anerkennungspatenschaft
    • Berufsausbildung und Studium in Deutschland
      • Voraussetzungen und Neuerungen
      • Arbeiten neben Berufsausbildung oder Studium
    • Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die keine Fachkräfte sind
      • Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
      • „Best Friends“
      • Westbalkan
      • Kurzzeitige Beschäftigung durch tarifgebundene Arbeitgeber
      • Vander-Elst-Visum

      Hinweise zum Verfahren

      • Deutsche Vertretungen im Ausland
        • Zuständigkeit
        • Sonderfall: „Best Friends“
      • Ausländerbehörden
        • Zuständigkeit
        • Einbeziehung weiterer Behörden, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit
        • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
      • Vorabzustimmungsverfahren
    • Die neue Chancenkarte

      • Idee der Chancenkarte
      • Voraussetzungen
        • Fachkraft
        • Punktesystem
      • Möglichkeiten und Ausblick

Ihre Produktmanagerin

Katrin Lambert

Katrin Lambert

Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgelt­abrechnung und Ausbildung

040 / 41 33 21 -31 k.lambert@dashoefer.de
Seminarorganisation

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Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: 040-41 33 21-0 E-Mail: seminare@dashoefer.de

Termine & Anmeldung

Termine 2026
15.04.2026
10:00–15:00 Uhr
Online
520 €
zzgl. MwSt.
Termin & Uhrzeit
Mittwoch 15.04.2026 10:00–15:00 Uhr
26X-AAK04
01.07.2026
10:00–15:00 Uhr
Online
520 €
zzgl. MwSt.
Termin & Uhrzeit
Mittwoch 01.07.2026 10:00–15:00 Uhr
26X-AAK07
21.09.2026
10:00–15:00 Uhr
Online
520 €
zzgl. MwSt.
Termin & Uhrzeit
Montag 21.09.2026 10:00–15:00 Uhr
26X-AAK09
09.12.2026
10:00–15:00 Uhr
Online
520 €
zzgl. MwSt.
Termin & Uhrzeit
Mittwoch 09.12.2026 10:00–15:00 Uhr
26X-AAK12
Plätze frei
Nur wenige freie Plätze
Ausgebucht
Durchführungs­garantie
Bei drei oder mehr Teilnehmenden aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmenden einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.

Zielgruppe

Mitarbeitende in Personalabteilungen und Rechtsabteilungen; Global Mobility-Spezialisten sowie international tätige Recruiter.

Dashöfer-Qualität

Ihre Vorteile beim Online-Seminar

Flexibel & effizient weiterbilden
Ortsunabhängige Teilnahme ohne Reiseaufwand – ideal für den Berufsalltag.
Live & interaktiv
Fragen stellen und Inhalte direkt im Online-Seminar vertiefen.
Praxisnah & fachlich fundiert
Aktuelles Fachwissen, verständlich aufbereitet und praxisorientiert.
Erfahrene Referent*innen
Wissen aus der Praxis von ausgewiesenen Expert*innen.
Digitale Seminar­unterlagen
Alle Inhalte digital verfügbar – perfekt zum Nacharbeiten.
Technisch unkompliziert
Einfache Teilnahme ohne spezielle Software oder Vorkenntnisse.

Kundenstimmen

Es war wirklich interessant und obwohl ich bereits mehrere Webinare zum Thema absolviert habe, habe ich heute viel Neues gelernt (konkret Risiken & Pflichten des Arbeitgebers) und dass man bereits zur Beschleunigung des Visaverfahrens schon den Antrag an die BA senden kann.

Tanja Butzek (Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin)

Es war eine tolle Veranstaltung! Sehr informativ und persönlich gestaltet.

Jasmin Wolff (Technische Werke Dresden GmbH)

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