Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden
Visum, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel & Co.
Ihr Nutzen
- Was müssen Sie als Personaler wissen und tun, um ausländische Mitarbeitende aus der EU einzustellen?
- Welche Pflichten und Aufgaben haben Sie, wenn noch kein Aufenthaltstitel vorhanden ist?
- Welche Behörde ist einzuschalten? Wie lange dauert das Verfahren?
- Was ist bei der Einstellung von Drittstaatsangehörigen zu beachten?
- Zum vollständigen Programm
Weitere Optionen
Ziel des Online-Seminars
Wir brauchen sie – die ausländischen Arbeitskräfte! Aber wie läuft das Verfahren ab, wenn sich jemand aus dem Ausland bewirbt? Was müssen Sie als Personaler*in beachten, und welche Prozesse sind einzuleiten?
Lernen Sie in unserem Online-Seminar, welche Möglichkeiten Sie haben, ausländische Mitarbeitende einzustellen. Sie erfahren, welche Schritte erforderlich sind, wenn bereits ein Aufenthaltstitel vorliegt, und welche Voraussetzungen Bewerbende erfüllen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Zudem lernen Sie, welche Behörden eingebunden werden müssen und mit welchem zeitlichen Vorlauf Sie planen sollten.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind Erleichterungen bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte und der Anerkennung ihrer Berufsausbildungen entstanden – auch diese gilt es zu kennen und gezielt zu nutzen.
Programmübersicht
-
Einstellung von Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz
- Freizügigkeit in der EU
- Mitarbeitender ist selbst freizügigkeitsberechtigt
- Mitarbeitender ist Familienangehöriger eines Freizügigkeitsberechtigten
- Exkurs: Brexit
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Einstellung von Drittstaatsangehörige mit vorhandenem Aufenthaltstitel
- Arbeitgeberpflichten und Ordnungswidrigkeitstatbestände
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Inhalt und Prüfung eines bereits vorliegenden Aufenthaltstitels nebst Zusatzblatt
- „Erwerbstätigkeit erlaubt“
- „Beschäftigung erlaubt“
- Typische Beschränkungen
- Mitteilungspflichten
- Was tun, wenn das Hauptzollamt wegen illegaler Beschäftigung ermittelt?
-
Einstellung von Drittstaatsangehörigen, die noch keinen Aufenthaltstitel besitzen
Wahl des richtigen Aufenthaltstitels
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Aufenthaltstitel für Konzernmitarbeitende, die vorübergehend in Deutschland tätig werden sollen
- ICT-Karte
- Personalaustausch
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Die begehrte Blaue Karte EU
- Voraussetzungen und Neuerungen
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Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Sonderfall Arbeitnehmerüberlassung
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Möglichkeiten und Perspektiven
- Familiennachzug
- Kurzfristige Mobilität
- Daueraufenthalt EU und Niederlassungserlaubnis
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Die kleine Schwester der Blauen Karte: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
- Wer ist Fachkraft?
- Fachkraft mit Studium
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Fachkraft mit Berufsausbildung
- Anerkennung und teilweise Anerkennung
- Anerkennungspatenschaft
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Berufsausbildung und Studium in Deutschland
- Voraussetzungen und Neuerungen
- Arbeiten neben Berufsausbildung oder Studium
-
Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die keine Fachkräfte sind
- Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
- „Best Friends“
- Westbalkan
- Kurzzeitige Beschäftigung durch tarifgebundene Arbeitgeber
- Vander-Elst-Visum
Hinweise zum Verfahren
-
Deutsche Vertretungen im Ausland
- Zuständigkeit
- Sonderfall: „Best Friends“
-
Ausländerbehörden
- Zuständigkeit
- Einbeziehung weiterer Behörden, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Vorabzustimmungsverfahren
- Idee der Chancenkarte
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Voraussetzungen
- Fachkraft
- Punktesystem
- Möglichkeiten und Ausblick
Die neue Chancenkarte
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Aufenthaltstitel für Konzernmitarbeitende, die vorübergehend in Deutschland tätig werden sollen
Ihre Produktmanagerin
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
| Mittwoch | 15.04.2026 | 10:00–15:00 Uhr |
| Mittwoch | 01.07.2026 | 10:00–15:00 Uhr |
| Montag | 21.09.2026 | 10:00–15:00 Uhr |
| Mittwoch | 09.12.2026 | 10:00–15:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.
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