Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz
Aktuelle Änderungen der bAV – Was ändert sich für Sie als Arbeitgeber?
Inhalte und Nutzen auf einen Blick
- Veränderungen durch reine Beitragszusage
- Tarifvertrag – ja oder nein?
- Steuerliche Erleichterungen und deren Einsatzmöglichkeiten
- Änderungen der Bedingungen für neue bAV Regelungen
- Zum vollständigen Programm
Weitere Optionen
Produktübersicht
Ziel des Präsenz-Seminars
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Kraft getreten und hat die bAV-Welt komplett verändert. Es gibt steuerliche Veränderungen, die Haftungsrisiken sinken, dafür wird der Arbeitgeber an einigen Stellen zur Bezuschussung verpflichtet.
Wie sieht es bei der Entgeltumwandlung aus? Was passiert mit den ersparten Sozialversicherungsbeiträgen? Was muss beachtet werden, wenn Sie einem Tarifvertrag angeschlossen sind und was, wenn nicht?
In unserem Praxisseminar erfahren Sie, was auf Sie zukommt! Egal, ob es nun um die Überprüfung bestehender bAV-Regelungen oder um die Erarbeitung neuer bAV-Regelungen geht – Sie sollten alles neu überdenken!
Programmübersicht
- Die reine Beitragszusage
- Bisherige Zusagearten
- Subsidiäre Haftung des Arbeitgebers
- Sozialpartnermodell
- Enthaftung des Arbeitgebers
- Zielrente
- Ausschluss Kapitalleistung
- Neue verbesserte steuerliche Förderung der bAV
- Erhöhter steuerlicher Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG
- Neue Vervielfältigungsregelung
- „Nachholungsfreibeträge“ für ruhende Arbeitsverhältnisse
- Neuer zusätzlicher Förderbeitrag für Geringverdiener
- Erhöhung der Riesterförderung
- Begrenzte Anrechnung auf Grundsicherung
- Die Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung
- Zuschuss „soweit“ SV-Ersparnis
- Welche SV-Zweige sind betroffen?
- Ersparnis zwischen KV-BBG und RV-BBG?
- BG-Beiträge?
- Fristen für alte und neue Entgeltumwandlungen
- Was passiert mit bisherigen AG-Zuschüssen?
- Sofortige Unverfallbarkeit des AG-Zuschusses
- Automatische Einbeziehung („Opting-Out“)
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Nicht betroffene Systeme
- EU-Portabitätsrichtlinie
- Auswirkungen auf Portabilität
- Neue Unverfallbarkeitsfristen
- Anpassungsverpflichtung für ausgeschiedene AN
- Auskunftspflichten
- Alte und neue bAV-Welt nebeneinander
- „Entweder / oder“ oder „sowohl als auch“?
- Entgeltumwandlung in Unterstützungskassen- und /oder Direktzusagen
- Attraktivität und Transparenz
- Was tun mit bestehenden Versorgungswerken?
- Bewertung und Praxishinweise zum Betriebsrentenstärkungsgesetzes
- Die reine Beitragszusage
- Bisherige Zusagearten
- Subsidiäre Haftung des Arbeitgebers
- Sozialpartnermodell
- Enthaftung des Arbeitgebers
- Zielrente
- Ausschluss Kapitalleistung
- Neue verbesserte steuerliche Förderung der bAV
- Erhöhter steuerlicher Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG
- Neue Vervielfältigungsregelung
- „Nachholungsfreibeträge“ für ruhende Arbeitsverhältnisse
- Neuer zusätzlicher Förderbeitrag für Geringverdiener
- Erhöhung der Riesterförderung
- Begrenzte Anrechnung auf Grundsicherung
- Die Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung
- Zuschuss „soweit“ SV-Ersparnis
- Welche SV-Zweige sind betroffen?
- Ersparnis zwischen KV-BBG und RV-BBG?
- BG-Beiträge?
- Fristen für alte und neue Entgeltumwandlungen
- Was passiert mit bisherigen AG-Zuschüssen?
- Sofortige Unverfallbarkeit des AG-Zuschusses
- Automatische Einbeziehung („Opting-Out“)
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Nicht betroffene Systeme
- EU-Portabitätsrichtlinie
- Auswirkungen auf Portabilität
- Neue Unverfallbarkeitsfristen
- Anpassungsverpflichtung für ausgeschiedene AN
- Auskunftspflichten
- Alte und neue bAV-Welt nebeneinander
- „Entweder / oder“ oder „sowohl als auch“?
- Entgeltumwandlung in Unterstützungskassen- und /oder Direktzusagen
- Attraktivität und Transparenz
- Was tun mit bestehenden Versorgungswerken?
- Bewertung und Praxishinweise zum Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Ihre Produktmanagerin
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
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