Betriebsverfassungsrecht III für Arbeitgeber
Beteiligung in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Ihr Nutzen
- Beteiligungsrecht bei Einstellungen und Versetzungen
- Königsklasse des Betriebsverfassungsrechts - die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Erstellung von Interessenausgleich und Sozialplan
- Zum vollständigen Programm
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Ziel des Präsenz-Seminars
Endlich gibt es ein Äquivalent zu den Betriebsratsschulungen für Sie als Arbeitgeber. In drei eintägigen Seminaren werden Sie umfassend im Betriebsverfassungsrecht geschult, so dass Sie den gleichen Kenntnisstand erlangen, wie die Betriebsräte in Ihren Wochenseminaren.
Im dritten Teil wird das wichtige Beteiligungsrecht bei Einstellungen und Versetzungen geklärt. Hier verweigern Betriebsräte besonders gern zu Unrecht die Zustimmung. Die rechtlichen und praktischen Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Anschließend geht es um die Königsklasse des Betriebsverfassungsrechts, die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten:
- Was ist ein Wirtschaftsausschuss?
- Welche Informationsrechte hat er?
- Was ist eine Betriebsänderung?
- Was ist ein Interessenausgleich?
- Kann der Betriebsrat einen Interessenausgleich erzwingen?
- Wann kann, wann muss der Arbeitgeber einen Sozialplan erstellen?
- Kann die Einigung erzwungen werden?
- Wie ist das Verfahren?
- Welche Strategien zur der Verhandlungsführung gibt es?
- Und welche sind empfehlenswert?
Sofern die Zeit reicht, wird ein Interessenausgleich und Sozialplan erstellt.
Programmübersicht
- Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
- Personalfragebogen; Personalplanung
- Beurteilungsgrundsätze
- Stellenausschreibung
- Auswahlrichtlinien
- Formulararbeitsverträge
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einstellungen; Versetzungen
- Ein- und Umgruppierungen
- Zustimmungsverweigerungsgründe
- Vorläufige personelle Maßnahmen
- Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
- Stellung der Ausschussmitglieder
- Auskunftspflichten des Unternehmens
- Einsichtsrecht in Unterlagen
- Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
- Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
- Begriff der Betriebsänderung
- wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft
- Hinzuziehung eines Beraters
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
- Die Verhandlungen über den Interessenausgleich
- Allgemeine Voraussetzungen für einen Sozialplan
- Inhalt und Wirkung von Sozialplan
- Einigungsstellenverfahren zur Herbeiführung eines Sozialplans
- Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
- Taktisches Vorgehen
- Gesprächsführung und Argumentationsstrategien
- Kosten der Einigungsstelle
- Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
- Praktische Übung: Erstellung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei Betriebsverlegung oder Massenentlassung
Ihre Produktmanagerin
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
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