Beschäftigtendatenschutz aktuell
Tipps und Tricks nach DSGVO und BDSG neu
Ihr Nutzen
- Rechtssichere Erhebung, Speicherung und Nutzung von Mitarbeiterdaten
- Mitarbeiterüberwachung – was ist erlaubt, was geht nicht?
- Auswirkungen der DS-GVO und des BDSG neu auf den Beschäftigtendatenschutz
- Zum vollständigen Programm
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Ziel des Präsenz-Seminars
Für kaum ein Rechtsverhältnis ist der Datenschutz so bedeutsam wie für das Arbeitsverhältnis. Dies betrifft die Quantität der verarbeiteten Daten, aber auch deren Qualität. Zahlreiche Verarbeitungsprozesse und Rechte der Beschäftigten haben durch die Datenschutz-Grundverordnung ein neues Vorzeichen erhalten: Seit dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden.
Das Seminar informiert über die neue Rechtslage und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für Beschäftigte anhand von Fällen aus der Praxis. Dabei werden die ergänzenden Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz des ebenfalls seit 25.05.2018 anzuwendenden neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigt. Nur wer gut vorbereitet ist, sichert die reibungslose Umstellung und vermeidet das Risiko der in der Höhe extrem ansteigenden Bußgelder.
Programmübersicht
- Der neue § 26 BDSG: Neugestaltung der zentralen Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
- Einwilligung: Neue Rechtsgrundlagen und Spezialregelungen für Beschäftigte im neuen BDSG
- Die neuen Regelungen der DS-GVO zur Zweckbindung
- Beschäftigtendatenschutz im Bewerbungsverfahren
- Fragerecht des Arbeitgebers
- Backgroundchecks
- Recruitment & Social Media
- Neue Regelungen zur Transparenz:
- Neue Informationspflichten gegenüber Beschäftigten
- Das neue Recht der Beschäftigten auf Auskunft
- Das neue Widerspruchsrecht
- Automatisierte Einzelentscheidungen, neue Regelungen zu Profiling/Scoring
- Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde, neue Benachrichtigungspflichten gegenüber der betroffenen Person bei Schutzverletzungen
- Mitarbeiterüberwachung:
- Videoüberwachung
- Einsatz von Ortungssystemen
- Verarbeitung biometrischer Daten
- Private Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel – Der Arbeitgeber als Telekommunikationsdienstanbieter?
- Krankheitsdaten, Datenschutz und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Löschen von Arbeitnehmerdaten, das neue Recht auf „Vergessenwerden“
- Datenschutz und Betriebsrat: Das Betriebsratsbüro als „rechtsfreier Raum“?
- Der Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Beschäftigtendatenschutz im Konzern
- Shared Service-Center
- zentrale Personalabteilung
- Matrixorganisation
- Neue Regelungen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Auftrag
- Transfer von Beschäftigtendaten ins Ausland
- Sanktionen – Neue Bußgeldrisiken
Ihre Produktmanagerin
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
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