Mieterhöhung von A-Z
Wann ist sie zulässig & wie wird sie umgesetzt?
Ihr Nutzen
- Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
- Modernisierungsmieterhöhung richtig anwenden
- Indexmiete und Indexmieterhöhung kennenlernen
- Mietpreisbremse, Mietendeckel und andere Mieterhöhungsbegrenzungen
- Dieses Seminar gilt als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter.
- Zum vollständigen Programm
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Ziel des Online-Seminars
In der Praxis gibt es drei Gründe, die zu einer Mieterhöhung berechtigen: Die grundsätzliche Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die Erhöhung wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten oder die vereinbarte Erhöhung durch Staffel- bzw. Indexmiete.
Erfahren Sie in unserem Online-Seminar, welche Voraussetzungen bei welchem Grund erfüllt sein müssen und welche Grenzen zu beachten sind!
Programmübersicht
- Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze
- Sperrfrist
- Modernisierungsmieterhöhung
- Energetische Modernisierung
- Betriebskostenerhöhung
- Modernisierung durch Einbau / Aufstellung einer Heizungsanlage zur Erfüllung der Anforderungen des § 17 GEG
- Indexmiete und Staffelmiete
- Welche Variante ist wann am besten?
- Möglichkeiten und Grenzen
- Mietpreisbremse, Mietendeckel und andere Mieterhöhungsbegrenzungen
- Formerfordernis des Mieterhöhungsschreibens
Ihre Produktmanagerin
Carla Gerke
Produktmanagerin für die Bereiche Immobilien, Grundbesitz und Öffentlicher Dienst
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
| Dienstag | 05.05.2026 | 10:00–12:00 Uhr |
| Dienstag | 24.11.2026 | 10:00–12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.
Zielgruppe
Das Online-Seminar wendet sich an Hausverwalter und Vermieter von Wohn- und Gewerberaum, Hauseigentümervereine, Mitarbeiter aus kommunalen Wohnungs- und Liegenschaftsämtern und Vertreter von Hauseigentümerverbänden.
Gilt als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienmakler!
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