Die korrekte Berechnung der Pflegeversicherung in der Entgeltabrechnung
Umgang mit erforderlichen Nachweisen & Einblick in das digitale Nachweisverwahren
Ihr Nutzen
- Lernen Sie den Beitragssatz in der Differenzierung „kinderlos, kinderarm, kinderreich“ kennen
- Was kommt durch das digitale Nachweisverfahren auf Sie zu?
- Korrekte Berücksichtigung der Vorsorgepauschale PV im Lohnsteuerrecht
- Was bedeutet das vereinfachte Nachweisverfahren im Übergangszeitraum?
- Zum vollständigen Programm
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Produktübersicht
Ziel des Online-Seminars
Das Pflegeunterstützungs und -entlastungsgesetz ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Nicht nur eine fehlende Elterneigenschaft ist entscheidend für die Höhe des AN-Beitragsanteils in die Pflegeversicherung, sondern auch Anzahl und Alter der Kinder. Somit sind seit Juli 2023 grundsätzlich alle Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachweis der Elterneigenschaft sowie einen Nachweis über Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder nach § 55 Abs. 3 SGB XI als Grundlage für die Berechnung der Pflegeversicherung heranzuziehen. Allerdings ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ein sogenanntes „vereinfachtes Nachweisverfahren“ gilt und dass gleichgültig zu welchem Zeitpunkt Kinder nachgewiesen werden, diese in der Übergangszeit grundsätzlich auch rückwirkend zu berücksichtigen sind, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Verschaffen Sie sich folglich einen kompakten Überblick über alle aktuellen Regelungen im Beitragsverfahren der Pflegeversicherung. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in das geplante „digitale Verfahren“ und erfahren, welche Auswirkungen dieses Verfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben kann.
Programmübersicht
- Kompaktübersicht – der Beitragssatz in der Pflegeversicherung in der Differenzierung „kinderlos, kinderarm, kinderreich“
- Mögliche Nachweisverfahren für Anzahl und Alter der Kinder im Übergangszeitraum des „vereinfachten Nachweisverfahrens“
- Gibt es ein „richtiges“ Nachweisverfahren dieser Entgeltunterlage nach § 8 Abs. 2 Nr. 11 der Beitragsverfahrensverordnung?
- Einblick in ein geplantes „digitales Nachweisverfahren“ und die möglichen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Abweichungsfällen zum analogen Verfahren
- Korrekte Berücksichtigung der Vorsorgepauschale PV im Lohnsteuerrecht – Anpassung des Programmablaufplans über das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Ihre Produktmanagerin
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
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