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Die korrekte Berechnung der Pflegeversicherung in der Entgeltabrechnung

Umgang mit erforderlichen Nachweisen & Einblick in das digitale Nachweisverwahren

4.78 von 5 (157 Kundenbewertungen)

Ihr Nutzen

  • Lernen Sie den Beitragssatz in der Differenzierung „kinderlos, kinderarm, kinderreich“ kennen
  • Was kommt durch das digitale Nachweisverfahren auf Sie zu?
  • Korrekte Berücksichtigung der Vorsorgepauschale PV im Lohnsteuerrecht
  • Was bedeutet das vereinfachte Nachweisverfahren im Übergangszeitraum?

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2 Stunden
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Ziel des Online-Seminars

Das Pflegeunterstützungs und -entlastungsgesetz ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Nicht nur eine fehlende Elterneigenschaft ist entscheidend für die Höhe des AN-Beitragsanteils in die Pflegeversicherung, sondern auch Anzahl und Alter der Kinder. Somit sind seit Juli 2023 grundsätzlich alle Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachweis der Elterneigenschaft sowie einen Nachweis über Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder nach § 55 Abs. 3 SGB XI als Grundlage für die Berechnung der Pflegeversicherung heranzuziehen. Allerdings ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ein sogenanntes „vereinfachtes Nachweisverfahren“ gilt und dass gleichgültig zu welchem Zeitpunkt Kinder nachgewiesen werden, diese in der Übergangszeit grundsätzlich auch rückwirkend zu berücksichtigen sind, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Verschaffen Sie sich folglich einen kompakten Überblick über alle aktuellen Regelungen im Beitragsverfahren der Pflegeversicherung. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in das geplante „digitale Verfahren“ und erfahren, welche Auswirkungen dieses Verfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben kann.

Programmübersicht

  • Kompaktübersicht – der Beitragssatz in der Pflegeversicherung in der Differenzierung „kinderlos, kinderarm, kinderreich“
  • Mögliche Nachweisverfahren für Anzahl und Alter der Kinder im Übergangszeitraum des „vereinfachten Nachweisverfahrens“
  • Gibt es ein „richtiges“ Nachweisverfahren dieser Entgeltunterlage nach § 8 Abs. 2 Nr. 11 der Beitragsverfahrensverordnung?
  • Einblick in ein geplantes „digitales Nachweisverfahren“ und die möglichen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Abweichungsfällen zum analogen Verfahren
  • Korrekte Berücksichtigung der Vorsorgepauschale PV im Lohnsteuerrecht – Anpassung des Programmablaufplans über das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Ihre Referent*innen
Welche Expert*innen aus der Praxis für Sie referieren werden, wird rechtzeitig vor dem Termin bekanntgegeben.

Ihre Produktmanagerin

Katrin Lambert

Katrin Lambert

Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgelt­abrechnung und Ausbildung

040 / 41 33 21 -31 k.lambert@dashoefer.de
Seminarorganisation

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Telefon: 040-41 33 21-0 E-Mail: seminare@dashoefer.de

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Zielgruppe

Dieses Online-Seminar wendet sich an Entgeltabrechner, Mitarbeiter der Personalabteilung, HR-Manager, Personalleiter und Personalreferenten.

Dashöfer-Qualität

Ihre Vorteile beim Online-Seminar

Flexibel & effizient weiterbilden
Ortsunabhängige Teilnahme ohne Reiseaufwand – ideal für den Berufsalltag.
Live & interaktiv
Fragen stellen und Inhalte direkt im Online-Seminar vertiefen.
Praxisnah & fachlich fundiert
Aktuelles Fachwissen, verständlich aufbereitet und praxisorientiert.
Erfahrene Referent*innen
Wissen aus der Praxis von ausgewiesenen Expert*innen.
Digitale Seminar­unterlagen
Alle Inhalte digital verfügbar – perfekt zum Nacharbeiten.
Technisch unkompliziert
Einfache Teilnahme ohne spezielle Software oder Vorkenntnisse.

Kundenstimmen

Das Seminar zeigt viele wertvolle Praxistipps auf, die man gleich am nächsten Tag umsetzten möchte.

Frau Rebekka Todt (IHK Karlsruhe) über den Besuch bei einem vergleichbaren Seminar.

Inhalt, Ablauf und Organisation waren tadellos.

Herr Fabio Bonnano (Volkswagen Group Services GmbH) über den Besuch bei einem vergleichbaren Seminar.

Sehr lockere und mit Fallbeispielen gespickte Vortragsweise. Einbezug der Erfahrungen der Seminarteilnehmer regte das Gruppengespräch an. Sehr gutes Seminar.

Frau Annerose Wuschick (Borbet Sachsen GmbH) über den Besuch bei einem vergleichbaren Seminar.

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