Bau- und Lieferverzug in der Corona-Krise
Die rechtlichen Konsequenzen bei laufenden und abzuschließenden Verträgen
Ihr Nutzen
- Umgang mit der Corona-Krise bei laufenden Bauverträgen
- Rechte, Pflichten und Ansprüche des Bestellers und des Unternehmers
- Entschädigungsanspruch
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Ziel des Online-Seminars
Der Corona-Virus und die Vorschriften, die der Bund hierzu bisher erlassen hat, bringen viele Probleme und Risiken mit sich, die sich auch auf der Baustelle bemerkbar machen.
Neben dem richtigen Umgang in laufenden Bau- und Planerverträgen werden in diesem Online-Seminar die Rechte, Pflichten und Ansprüche der Besteller und der Unternehmer erläutert, aber auch der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsgesetz wird thematisiert. Zusätzlich werden die Möglichkeiten der Kündigung von bestehenden Verträgen wegen Verzuges behandelt.
Programmübersicht
- Wie umgehen mit der Corona-Krise in laufenden Bau- und Planerverträgen?
- Rechte und Pflichten des Bestellers
- Verzug des Unternehmers - wie damit umgehen?
- Vertragsstrafe - kann diese noch beansprucht werden?
- Ist Corona "höhere Gewalt"?
- Wie ist mit anzuwendenden Hygienevorschriften umzugehen? Was ist zu tun, wenn sich diese Anwendung mittelbar auf die Bauzeit auswirkt?
- Wie wirkt sich der Lieferverzug auf den Bauverzug aus?
- Ist die Lieferung von Leistungen im rechtlichen Sinne unmöglich?
- Ansprüche des Bestellers
- Ansprüche des Unternehmers
- Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz
- Möglichkeiten der Kündigung von bestehenden Verträgen wegen Verzuges
- Wie umgehen mit der Corona-Krise in laufenden Bau- und Planerverträgen?
- Rechte und Pflichten des Bestellers
- Verzug des Unternehmers - wie damit umgehen?
- Vertragsstrafe - kann diese noch beansprucht werden?
- Ist Corona "höhere Gewalt"?
- Wie ist mit anzuwendenden Hygienevorschriften umzugehen? Was ist zu tun, wenn sich diese Anwendung mittelbar auf die Bauzeit auswirkt?
- Wie wirkt sich der Lieferverzug auf den Bauverzug aus?
- Ist die Lieferung von Leistungen im rechtlichen Sinne unmöglich?
- Ansprüche des Bestellers
- Ansprüche des Unternehmers
- Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz
- Möglichkeiten der Kündigung von bestehenden Verträgen wegen Verzuges
Ihr Produktmanager
Philipp Selig
Produktmanager für die Bereiche Bibliotheksmanagement, Bauwesen und Architektur sowie für die Software PC-Formular BAU
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