Arbeitsrechtliche Folgen des Coronavirus
Aktuelle Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
Ihr Nutzen
- Neu! Entschädigungsanspruch von Eltern, die wegen Betreuung nicht arbeiten können, gem. § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz.
- Fürsorgepflicht, Vergütungspflicht, Entgeltfortzahlung – aber wann und wie?
- Wann darf Kurzarbeit angeordnet werden? Neue gesetzliche Regelung!
- Anspruch auf und Anordnung von Homeoffice
- Zum vollständigen Programm
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Ziel des Online-Seminars
Das Online-Seminar wendet sich an Arbeitgeber*innen, die sich mit den Folgen des Coronavirus auseinandersetzen müssen.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche Schritte Sie im Unternehmen einleiten müssen, um sich auf die arbeitsrechtlichen Folgen des Coronavirus einzustellen.
Was muss dokumentiert werden? Welche Vorsichtsmaßnahmen müssen im Unternehmen getroffen werden? Besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht? Wie sieht es mit dem Homeoffice-Anspruch aus? Kann man Dienstreisen anordnen oder verbieten? Wie beantragt man Kurzarbeit? Ab wann gilt sie? Auf all diese Fragen erhalten Sie kompetente Antworten von unserer Referentin Eva Wissler.
Programmübersicht
- Arbeitspflicht
- Anspruch auf und Anordnung von Homeoffice
- Was haben Arbeitgeber für Pflichten?
- Fürsorgepflicht
- Dokumentationspflichten
- Hygienepflichten
- Aufklärungspflichten
- Notfallvorsorge
- Arbeitsanweisung
- Was müssen Mitarbeiter*innen tun?
- Auskunftspflicht über Privatleben?
- Offenlegung Krankheitsursachen?
- Vergütungsanspruch
- Vergütungsansprüche bei Betreuung von Kindern wegen Schul- oder Kitaschließung?
- Reise nach Italien – danach freiwillige Selbstquarantäne?
- Betriebsschließung zum Schutz oder weil Betrieb wegen zu vieler Krankheitsfälle nicht mehr aufrechterhalten werden kann?
- Entgeltfortzahlungsanspruch
- Verschuldete Erkrankung bei Reise in Risikogebiete?
- Krankschreibung per Telefon?
- Behördliche Maßnahmen
- Quarantäneanordnungen: Wer trägt die Kosten für den Lohn?
- Kurzarbeit
- Corona als Grund für einen vorübergehenden Arbeitsausfall?
- Wann darf Kurzarbeit angeordnet werden? Neue gesetzliche Regelung: Worin genau besteht die Erleichterung?
- Dienstreisen und Entsendung von Arbeitnehmer*innen
- Vereinbarungen über länger dauernde berufliche Auslandsaufenthalte wirksam?
Ihre Produktmanagerin
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
Seminarorganisation
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