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Prof. Dr. Matthias Mitsch

Professor für Öffentliches Dienstrecht, Arbeitsrecht und Tarifrecht

Prof. Dr. Matthias  Mitsch

Matthias Mitsch wurde im Jahr 2015 zum Professor für Öffentliches Dienstrecht, Arbeitsrecht und Tarifrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg berufen. Als Absolvent ist er damit an die Hochschule zurückgekehrt, an der er selbst zunächst studiert und zum Dipl.-Finanzwirt (FH) abgeschlossen hatte. Unmittelbar anschließend an den Abschluss seiner Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Stuttgart. Seine Promotion schloss er zu einem staats- und europarechtlichen Thema an der Universität Tübingen ab. Im Jahr 2009 trat er in den höheren Dienst der Landesfinanzverwaltung ein. Im Rechtsreferat des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg nahm er in Angelegenheiten des Beamten- und Arbeitsrechts die Prozessvertretung vor der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit wahr. In den Jahren 2013 bis 2014 hatte er als Oberregierungsrat die Leitung dieses Rechtsreferats inne.

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