Minijobs, Werkstudenten & flexible Beschäftigungsformen 2026
Rechtssichere Abgrenzung, Statuswechsel & neue SV- und Minijob-Regeln 2026
Inhalte und Nutzen auf einen Blick
- Sicherer Umgang mit Minijob-Statuswechseln und Widerruf der Rentenversicherungsbefreiung ab 1. Juli
- Rechtssichere Abgrenzung von Minijob, kurzfristig Beschäftigten und Werkstudenten im Alltag
- Neue Mindestlohn und Minijob-Grenzen 2026 rechtssicher in der Praxis anwenden
- Werkstudenten sicher einordnen: Nachzahlungen, Statusverlust aufwendige Rückabwicklungen vermeiden!
- Zum vollständigen Programm
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Ziel des Online-Seminars
Ab Juli kann jeder Minijobber die Rentenversicherungsbefreiung widerrufen. Ein solcher Statuswechsel muss dabei sorgfältig dokumentiert werden, da andernfalls neben Rückfragen auch Nachberechnungen drohen können. Zusätzlich erhöhen neue Minijob-Grenzen und Änderungen beim Mindestlohn die Komplexität in der Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungen deutlich.
Wie wird ein Minijob korrekt abgegrenzt – und wann wird er sozialversicherungspflichtig? Wie werden Werkstudenten trotz 20-Stunden-Regel sicher eingeordnet, und was passiert bei Mischkonstellationen im Jahresverlauf?
Gewinnen Sie Sicherheit und erhalten Sie auf all diese Fragen praxisnahe Antworten von unserer Expertin im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, Frau Karbe-Geßler, die Ihnen die Themen anhand zahlreicher Praxisfälle anschaulich vermittelt.
Programmübersicht
- Allgemeine Abgrenzung Aushilfen und Einordnung
- Besonderheiten bei der Gehaltsabrechnung
-
Lohnsteuer
- Abrechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen
-
Pauschalierung der Lohnsteuer
- Kurzfristig Beschäftigte
- Geringfügig Beschäftigte – Minijobber inkl. aktueller Änderungen
- Sozialversicherung
-
Kurzfristig Beschäftigte
- NEU: Verlängerte Zeitgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen im landwirtschaftlichen Bereich
-
Geringfügig Beschäftigte – Minijob
-
NEU: Widerruf der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich
- Nachträglicher Wechsel in die Rentenversicherungspflicht und damit Beitragszahlung möglich
-
NEU: Neue Geringfügigkeitsrichtlinie
- Anpassung der Entgeltgrenzen und Grenzwerte
-
NEU: Widerruf der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich
-
Mindestlohn
-
NEU: Jährliche Anpassung des Mindestlohns
- Änderungen der Verdienstgrenzen, insbesondere bei Minijobs und Übergangsbereichen
-
NEU: Jährliche Anpassung des Mindestlohns
-
Besonderheiten bei Praktikanten
- Pflichtpraktikum, Zwischenpraktikum und freiwilliges Praktikum
-
Besonderheiten bei Studierenden
- Werkstudenten
- Duales Studium
- Mindestlohn
-
Besonderheiten bei Auszubildenden und Schülern
- Abgrenzung Schüler – Studierende
- Allgemeine Abgrenzung Aushilfen und Einordnung
- Besonderheiten bei der Gehaltsabrechnung
-
Lohnsteuer
- Abrechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen
-
Pauschalierung der Lohnsteuer
- Kurzfristig Beschäftigte
- Geringfügig Beschäftigte – Minijobber inkl. aktueller Änderungen
- Sozialversicherung
-
Kurzfristig Beschäftigte
- NEU: Verlängerte Zeitgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen im landwirtschaftlichen Bereich
-
Geringfügig Beschäftigte – Minijob
-
NEU: Widerruf der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich
- Nachträglicher Wechsel in die Rentenversicherungspflicht und damit Beitragszahlung möglich
-
NEU: Neue Geringfügigkeitsrichtlinie
- Anpassung der Entgeltgrenzen und Grenzwerte
-
NEU: Widerruf der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich
-
Mindestlohn
-
NEU: Jährliche Anpassung des Mindestlohns
- Änderungen der Verdienstgrenzen, insbesondere bei Minijobs und Übergangsbereichen
-
NEU: Jährliche Anpassung des Mindestlohns
-
Besonderheiten bei Praktikanten
- Pflichtpraktikum, Zwischenpraktikum und freiwilliges Praktikum
-
Besonderheiten bei Studierenden
- Werkstudenten
- Duales Studium
- Mindestlohn
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Besonderheiten bei Auszubildenden und Schülern
- Abgrenzung Schüler – Studierende
Ihre Produktmanagerin
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
| Dienstag | 11.08.2026 | 10:00–13:00 Uhr |
| Mittwoch | 11.11.2026 | 14:00–17:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.
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