Inhalte und Nutzen auf einen Blick
- Ausgestaltung der tariflichen Altersteilzeit
- Aktuelle Änderungen durch den TV FlexÜ 2015
- Zum vollständigen Programm
Produktübersicht
Ziel des Präsenz-Seminars
Zum 1. April 2015 ist in der Metall- und Elektroindustrie der neue Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) in Kraft getreten, der in den Betrieben spätestens ab 2016 zur Anwendung kommen muss. Er wird bis Ende 2021 gelten. Dieser neue Tarifvertrag zur Altersteilzeit unterstützt die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren und trägt damit dem demografischen Wandel Rechnung.
Ziel unseres Praxisworkshops ist es, Ihnen die tarifliche Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie umfassend darzustellen und zu erläutern. Dazu zählen die unveränderten Regelungen zu Fragen des Entgelts, der Verteilung der Arbeitszeit, Mehrarbeit und Nebenbeschäftigungen, des Urlaubs und der Arbeitsunfähigkeit ebenso wie die aktuellen Änderungen des TV-FlexÜ hinsichtlich der Entgeltaufstockungsleistungen und der Ansprüche auf Altersteilzeit.
Programmübersicht
- Ausgestaltung der tariflichen Altersteilzeit
- Entgelt während der ATZ
- Zusätzliche Leistungen für die Rentenversicherung
- Halbierung der Arbeitszeit, Mehrarbeit und Nebenbeschäftigung
- Urlaub
- Arbeitsunfähigkeit
- Aktuelle Änderungen durch den TV FlexÜ 2015
- Bis zu sechsjährige verblockte Altersteilzeit bleibt freiwillig möglich - Ansprüche für besonders Belastete werden reduziert auf eine fünfjährige Laufzeit
- Ansprüche in Höhe von weiterhin maximal 4 Prozent
- Zugänge an die ansteigenden Altersrenten angepasst
- Einfaches und rechtssicheres Bruttoaufstockungsmodell
- Bestandsschutz bleibt erhalten
- Ausgestaltung der tariflichen Altersteilzeit
- Entgelt während der ATZ
- Zusätzliche Leistungen für die Rentenversicherung
- Halbierung der Arbeitszeit, Mehrarbeit und Nebenbeschäftigung
- Urlaub
- Arbeitsunfähigkeit
- Aktuelle Änderungen durch den TV FlexÜ 2015
- Bis zu sechsjährige verblockte Altersteilzeit bleibt freiwillig möglich - Ansprüche für besonders Belastete werden reduziert auf eine fünfjährige Laufzeit
- Ansprüche in Höhe von weiterhin maximal 4 Prozent
- Zugänge an die ansteigenden Altersrenten angepasst
- Einfaches und rechtssicheres Bruttoaufstockungsmodell
- Bestandsschutz bleibt erhalten
Ihre Produktmanagerin
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
Seminarorganisation
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