Beschäftigungszeiten nach § 34 TVöD & TV-L sicher feststellen
Übergangsregelungen, Unterbrechungszeiten & Vordienstzeiten im Fokus
Ihr Nutzen
- Welche Zeiten zählen zur Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD/TV-L?
- Wie werden Unterbrechungen wie Elternzeit oder Wehrdienst gewertet?
- Welche Übergangsregelungen aus dem BAT sind noch relevant?
- Wann und wie sind Vordienstzeiten anzurechnen?
- Wie erfolgt der Nachweis und die Dokumentation von Beschäftigungszeiten?
- Zum vollständigen Programm
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Ziel des Online-Seminars
Die Beschäftigungszeiten „im engeren und im weiteren Sinne“ nach § 34 der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sind für die Bemessung der Kündigungsfrist, einer tarifvertraglich vorgesehenen ordentlichen Unkündbarkeit, der Dauer des Krankengeldzuschusses und der Jubiläumszeiten von grundlegender Bedeutung. Die Beschäftigungszeit muss grundsätzlich bei Neueintritt neu festgesetzt bzw. überprüft werden, um eine tarifvertragskonforme Abrechnung zu ermöglichen. Das Seminar ermöglicht es den Teilnehmenden, die Beschäftigungszeit unter unterschiedlichen Voraussetzungen rechtsicher zu berechnen. Wesentliche Schwerpunkte sind dabei die Übergangsregelungen aus dem alten BAT, die Festlegung bzw. Überprüfung bei Neu- oder Wiedereintritt sowie Unterbrechungszeiten (Wehrdienst, Elternzeit, Zeitsoldaten etc.).
Programmübersicht
- Übergangsregelungen aus dem BAT (TVÜ-VKA/ Bund bzw. TVÜ-L)
- Festlegung und Berechnung der Beschäftigungszeit mit Praxisbeispielen
- Berücksichtigung von Vordienstzeiten, auch bei einem Wechsel des anzuwendenden Tarifvertrags
- Wechsel vom öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis
- Anrechenbare Vorarbeitgeber
- Nachweis von Beschäftigungszeiten
- Besonderheiten bei Wehrdienst, Sonderurlaub etc.
Ihre Produktmanagerin
Carla Gerke
Produktmanagerin für die Bereiche Immobilien, Grundbesitz und Öffentlicher Dienst
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
| Donnerstag | 01.10.2026 | 09:00–14:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.
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