Beendigung von Mietverhältnissen
Von Abnahme bis Zwangsräumung – wesentliche Vermieterpflichten
Ihr Nutzen
- Kündigung und Kündigungsbestätigung richtig anwenden
- Abnahmevorgang und Abnahmeprotokoll vorbereiten
- Schönheitsreparaturen und Schadensersatz richtig handhaben
- Wann und wie geht eine Zwangsräumung?
- Dieses Seminar gilt als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter.
- Zum vollständigen Programm
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Ziel des Online-Seminars
Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist keine einfache Sache. Eigentlich kann der Vermieter einen Mietvertrag weder kündigen noch befristen. Um dem Mieter dennoch zu kündigen, bedarf es spezieller Kriterien und Voraussetzungen. Lernen Sie in unserem Online-Seminar, wie Sie ein Mietverhältnis rechtswirksam kündigen können, wie eine Zwangsräumung abläuft und wie die Kautionsberechnung korrekt abgerechnet wird.
Programmübersicht
- Kündigung und Kündigungsbestätigung
- Voraussetzungen/Ablauf und Fristen
- Ist der Vermieter verpflichtet eine Kündigungsbestätigung auszustellen?
- Abnahme
- Abnahmevorgang
- Abnahmeprotokoll
- Schönheitsreparaturen
- Pflicht zur Erfüllung bei Auszug
- Wann wird der Mieter Schadensersatzpflichtig?
- Zwangsräumung
- Voraussetzungen/Ablauf und Fristen
- Räumungsklage einreichen
- Berliner Modell /Vereinfachte Zwangsräumung
- Kautionsabrechnung
- Nachträgliche Zinsberechnung
- Wie ist es bei Pauschalmiete?
Ihre Produktmanagerin
Carla Gerke
Produktmanagerin für die Bereiche Immobilien, Grundbesitz und Öffentlicher Dienst
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
| Mittwoch | 15.04.2026 | 10:00–12:00 Uhr |
| Dienstag | 29.09.2026 | 10:00–12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.
Zielgruppe
Das Online-Seminar wendet sich an Hausverwalter und Vermieter von Wohn- und Gewerberaum, Hauseigentümervereine, Mitarbeiter aus kommunalen Wohnungs- und Liegenschaftsämtern und Vertreter von Hauseigentümerverbänden.
Gilt als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienmakler!
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