Aktuelles zu Photovoltaikanlagen, Energie- & Stromsteuer
Möglichkeiten zur Steuerbegünstigung & Steuerbefreiung
Ihr Nutzen
- Zu erwartende Änderungen durch die „Große Novelle zum Energie- und Stromsteuergesetz“ ab dem 01.01.2026
- Maximale Entlastungs- und Befreiungsmöglichkeiten
- Wie läuft die Berechnung?
- Erklärung der Antragsformulare
- Photovoltaikanlagen aus stromsteuerlicher Sicht
- Zum vollständigen Programm
Weitere Optionen
Termine & Anmeldung
Ziel des Online-Seminars
Im ersten Teil des Online-Seminars:
Seit dem 01.01.2024 gelten insbesondere hinsichtlich der Stromsteuerentlastung neue Regelungen, welche produzierenden Unternehmen eine Reduzierung ihrer Stromsteuer um 97,5 % ermöglicht. Dabei sind für die Entlastungen ab 2024 einerseits weniger Anforderungen zu erfüllen, andererseits sind die Antragsformulare umfangreicher geworden. Für 2024 sind die Entlastungsanträge bis spätestens zum 31.12.2025 zu stellen.
Zum 01.01.2025 sind zusätzlich neue Regelungen durch die vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen u. a. auch die Berücksichtigung von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Rahmen der Strom- und Energiesteuerentlastungen.
Letztendlich sollen durch die „Große Novelle zum Energie- und Stromsteuergesetz“ mit Wirkung zum 01.01.2026 weitere Erleichterungen, z. B. bei Ladesäulen für E-Fahrzeuge und für die Stromsteuerbefreiung bei dezentraler Stromerzeugung, eingeführt werden.
Den Teilnehmenden werden praxisnah die wichtigsten Entlastungen von Energie- und Stromsteuer ab 2024 für produzierende Unternehmen unter Berücksichtigung der zu beachtenden (gesetzlichen) Änderungen erläutert.
Im zweiten Teil des Online-Seminars:
Bei Betrieb von Photovoltaikanlagen ist auch an die Stromsteuer zu denken. Denn der Verbrauch bzw. die Lieferung des erzeugten Stroms unterliegt der Stromsteuer und der Betreiber einer Photovoltaikanlage muss sich damit befassen, ob er stromsteuerliche Pflichten zu erfüllen hat und ob er eine Befreiung von der Stromsteuer beantragen kann.
Im Einzelnen werden folgende Fragen im Rahmen des Betriebs einer Photovoltaikanlage behandelt:
- Werde ich durch den Betrieb einer PV-Anlage stromsteuerlicher Versorger?
- Muss ich meine PV-Anlage bei der zuständigen Behörde (Hauptzollamt) anmelden?
- Kann ich eine Befreiung von der Stromsteuer geltend machen?
Der Referent wird ausführlich auf die notwendige Kommunikation mit dem zuständigen Hauptzollamt eingehen und praxisnahe Beispiele anführen.
Teilnehmende profitieren sehr vom praxisorientierten Erfahrungsaustausch untereinander.
Programmübersicht
Thema 1: Neuerungen bei Strom- und Energiesteuerentlastungen – aktueller Rechtsstand und Änderungen ab 2025 sowie erwartete Änderungen ab 2026
Dieses Thema erläutert und legt die verschiedenen Möglichkeiten zur Reduzierung von Energie- und Stromsteuer mit aktuellen Rechtsänderungen für produzierende Unternehmen dar und beantwortet folgende Fragen:
- Wer kann Steuerentlastungen beantragen?
- Wie hoch sind die Entlastungen bei Strom- und Erdgas?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Entlastungen erfüllt sein?
- Erklärung der Antragsformulare
- Neuerungen seit 01.01.2025 durch Verordnungen
- Zu erwartende Änderungen ab dem 01.01.2026 durch die „Große Novelle zum Energie- und Stromsteuergesetz“
Thema 2: Betrieb von Photovoltaikanlagen aus stromsteuerlicher Sicht
Das zweite Thema stellt klar, welche stromsteuerlichen Verpflichtungen und Befreiungsmöglichkeiten beim Betrieb einer eigenen Stromerzeugungsanlage zu beachten sind und beantwortet folgende Fragen:
- Werde ich durch den Betrieb der PV-Anlage stromsteuerlicher Versorger?
- Muss ich meine PV-Anlage bei der zuständigen Behörde anmelden?
- Kann ich eine Befreiung von der Stromsteuer geltend machen?
Der Referent wird auch ausführlich auf die notwendige Kommunikation mit dem zuständigen Hauptzollamt eingehen und Beispiele aus der Praxis anführen.
Ihre Produktmanagerin
Sonja Filipovic
Produktmanagerin für die Bereiche Steuern, Bilanzen und Controlling
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
| Montag | 20.07.2026 | 10:00–12:00 Uhr |
| Freitag | 16.10.2026 | 10:00–12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.
Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende im Rechnungswesen, in der Buchhaltung sowie in kaufmännischen Abteilungen, die mit Energie- und Stromsteuerfragen betraut sind – sowohl mit als auch ohne Vorkenntnisse. Die Inhalte sind praxisnah aufbereitet und berücksichtigen sowohl steuerliche Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen als auch die relevanten Regelungen beim Betrieb von Photovoltaikanlagen, was auch für Privatpersonen von Interesse sein kann.
Ihre Vorteile beim Online-Seminar
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