Datenschutzbeauftragter

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Stand: 22.11.2018

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Datenschutzbeauftragter

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, dass die Vorschriften über den Datenschutz im Unternehmen eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere:

  • die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen. Zu diesem Zweck ist der Datenschutzbeauftragte über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig zu unterrichten.
  • die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vertraut zu machen. Somit kommt dem Datenschutzbeauftragten nicht nur die Aufgabe zu, die im Unternehmen vorhandenen Prozesse dahingehend zu prüfen, dass diese datenschutzgerecht abgewickelt werden, er ist auch angehalten, bei zusätzlichen Regelungen wie Arbeitsanweisungen, Betriebsvereinbarungen oder Verfahrensanweisungen mitzuwirken und diese datenschutzgerecht zu gestalten.

Die Schulung und Sensibilisierung von Verantwortlichen und Beschäftigten ist eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Datenschutzmanagement im Unternehmen und gehört damit zu den zentralen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

Praxis-Tipp: Der Datenschutzbeauftragte sollte die Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel in einem Jahresbericht, über die durchgeführten Aktivitäten und die vorgegebenen Empfehlungen unterrichten.

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Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter mitbringen?

§ 4f des BDSG stellt hierzu fest: Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.

Grundsätzlich sollte ein Datenschutzbeauftragter Kompetenzen in den folgenden Bereichen mitbringen:

  • Kenntnisse der Rechtslage
  • IT-Infrasturktur und Sicherheit
  • Software-Architektur
  • Betriebliches Prozess-Management
  • Kenntnisse über die Organisation des Unternehmens
  • Sozialkompetenz und rhetorische Fähigkeiten

Ein leitender Angestellter oder der Unternehmensinhaber darf nicht als Datenschutzbeauftragter bestellt werden - dies würde dem Gedanken der Unabhängigkeit widersprechen.

Quelle: Jean-Martin Jünger

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