Voraussetzungen einer Stiftung

Stand: 27.11.2018

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Paragraphen © Gerd Altmann/ pixelio

Folgende Parameter werden für die Gründung einer Stiftung vorausgesetzt:

  • Rechtsform einer Stiftung:

    rechtsfähige Stiftung oder nichtrechtsfähige, von einem Treuhänder verwaltete Stiftung („Treuhandstiftung“)

  • Gründungszeitpunkt einer Stiftung:

    zu Lebzeiten des Stifter/der Stifterin

  • Sinn einer Stiftung:

    steuerbegünstigte („gemeinnützige“) Zwecke; Verwirklichung als Förderkörperschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO

  • Organe zw. Gremien:

    Bei rechtsfähiger Stiftung: Vorstand und je nach Satzungsvorgaben weitere Organe (z.B. Aufsichtsorgan oder Beirat); bei Treuhandstiftung: Treuhänder, in der Satzung vorgesehene weitere Gremien

  • Organ-/Gremienmitglieder einer Stiftung:

    ehrenamtlich, keine hauptamtlichen Mitarbeiter

  • Stiftungsvermögen:

    Geld oder Wertpapiere, keine Immobilien.

Quelle: Prof. Barbara Weitz, Prof. Burkhard Küstermann, Jörg Martin

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