Das Wahlausschreiben
Notwendige Inhalte eines Wahlausschreibens sind:
- Angabe des Ortes, wo das Wahlverzeichnis ausliegt
- Anteil der Geschlechter
- Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
- Mindestzahl von Wahlberechtigten
- Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe und Stimmauszählung
Der Wahlvorschlag
Werden mehrere Vorschlaglisten für die Betriebsratswahl eingereicht, erfolgt eine Listenwahl. Das heißt, es werden keine einzelnen Kandidaten gewählt, sondern die Liste.
Wird nur eine Liste eingereicht, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Die Wähler können einzelne Kandidaten wählen, und zwar so viele, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Im vereinfachten Wahlverfahren erfolgt die Betriebsratswahl ausschließlich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Die Vorschlagslisten müssen schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden. Dieser muss von mindestens drei Wahlberechtigten unterschrieben sein. Die Vorschlagsliste ist wirksam, wenn:
- Wahlbewerber in erkennbarer Reihenfolge nummeriert sind
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Beschäftigungsart genannt sind
- der Wahlbewerber nur auf einer Liste auftaucht
- die schriftliche Zustimmung des Bewerbers beigefügt ist
- die Liste eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe ausgehängt wird
Die Stimmabgabe zur Betriebsratswahl
Die Betriebsratswahl findet nach § 14 I BetrVG als geheime und unmittelbare Wahl statt. Die Stimmabgabe erfolgt durch ankreuzen der Vorschlagliste bei einer Listenwahl, bei einer Mehrheitswahl dürfen so viele Bewerber angekreuzt werden, wie Sitze zu besetzen sind.
Kosten einer Betriebsratswahl
Erforderliche Kosten einer Betriebsratswahl hat der Arbeitgeber zu tragen.
Zu den erforderlichen Kosten zählen:
- im Rahmen der Tätigkeit des Wahlvorstands angefallene Kosten
- Bereitstellung der Stimmzettel, Wahlurnen, Kopien von Gesetzen
- Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
- Lohnfortzahlungspflicht für notwendige Arbeitsversäumnis
Folgende Kosten gelten als nicht erforderlich:
- Kosten für Wahlwerbung
- Kosten, die nicht erforderlich sind (z.B. zu lange Fortbildung)
- (bezahlte) Freistellung für Wahlwerbung, Sammlung Unterschriften
- Benutzung von Sachmitteln des Arbeitgebers für Wahlwerbung