Wann kommt die Steuergerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen?

08.05.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai forderte Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die steuerliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen schnell voranzutreiben.

„Der Pauschalbetrag für Menschen mit Behinderungen im Einkommensteuerrecht ist seit 44 Jahren - seit 1975 - nicht erhöht worden,“ so Dusel. „Das widerspricht der wirtschaftlichen Realität, ist niemandem zu vermitteln und schlichtweg ungerecht. Ich appelliere an die Bundesregierung, sich dieses Themas anzunehmen und den Pauschbetrag deutlich zu erhöhen.“

Im Einkommensteuergesetz (EStG) sind in § 33b die „Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen“ geregelt. Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag häufig höhere Kosten als Menschen ohne Behinderungen haben, zum Beispiel höhere Mobilitätskosten. Der Pauschbetrag ist gestaffelt nach Grad der Behinderung (GdB). Weitergehende Ausgaben können zwar als „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden. Dies ist jedoch mit erhöhtem Aufwand sowohl für Steuerzahler als auch für die Finanzämter verbunden.

Darüber hinaus fordert der Beauftragte eine stärkere Verpflichtung privater Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.

„Spätestens mit dem European Accessibility Act (EAA), der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie, ist klar, dass sich Barrierefreiheit nicht nur auf den öffentlichen Sektor beziehen darf. Menschen mit Behinderungen wollen genauso ins Kino gehen können oder in die Arztpraxis kommen wie alle anderen auch. Sie haben ein selbstverständliches Recht darauf. Barrieren müssen auch im privaten Sektor abgebaut werden,“ so Jürgen Dusel.

Am 9. April 2019 hat der Ministerrat der Europäischen Union als letzte EU-Institution die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit abschließend bestätigt. Der Rechtsakt muss nun in nationales Recht überführt werden.





Newsletter:

dasGleichstellungs­wissen aktuell

Praxistipps zu Rechtsfragen, Frauenförderung und Gleichstellung

Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnieren
nach oben