Vertragsstaatenkonferenz zur UN-Behindertenrechtskonvention

12.06.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Vom 11. bis zum 13. Juni findet die 12. Vertragsstaatenkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in New York statt. Jürgen Dusel wird gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Kerstin Griese als Teil der Delegation aus Deutschland teilnehmen. Ziel der Konferenz ist der internationale Austausch der einzelnen Vertragsstaaten der UN-BRK. Das Thema lautet in diesem Jahr „Ensuring inclusion of persons with disabilities in a changing world through the implementation of the CRPD“.

Schwerpunkteder laufenden Vertragsstaatenkonferenz werden unter anderem die Themen Digitalisierung, Soziale Inklusion sowie Inklusion in Kultur und Sport sein. Neben der Konferenz wird es sogenannte „Side-Events“, bilaterale Gespräche sowie Gespräche mit Vertreter*innen von Nichtregierungsorganisationen geben.

„In einer globalisierten Welt darf es nicht nur um Handels- und Wirtschaftspolitik gehen, genauso wichtig ist das gemeinsame Handeln und der Austausch bei sozialen Themen,“ so Jürgen Dusel. „Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir in der deutschen Außenpolitik noch offensiver die Werte der UN-Behindertenrechtskonvention kommunizieren. Insbesondere würde ich mir mehr Engagement wünschen, zum Beispiel, dass wir konkrete Projekte initiieren und unterstützen. Wir können von anderen Staaten noch viel lernen. Ich erhoffe mir viel spannenden Input auf der Staatenkonferenz.“

Im kommenden Jahr steht Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erneut auf dem Prüfstand. In der sogenannten Staatenprüfung ermittelt der Vertragsausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, wie der Stand der Inklusion in Deutschland ist und wo noch Handlungsbedarf ist. In den letzten „abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ 2015 wurden beispielsweise der nicht einheitliche Stand der Inklusion in den Bundesländern kritisiert, ungenügende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder auch die Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen beispielsweise im Bereich Bildung. Ein weiterer Punkt war, dass zu wenige Maßnahmen getroffen werden, um Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit psychosozialen und/oder geistigen Behinderungen, abzubauen.





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