31.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Staat und Gesellschaft haben bei der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden Außergewöhnliches geleistet. „Es geht bei der Unterbringung darum, Menschen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, ein Stück Alltag und Normalität zu ermöglichen“, erläuterte Jäger. „Viele Geflohene sind traumatisiert. Das Leben in den Einrichtungen kann zu Konflikten führen“, so der Minister. Das Konzept verbinde vorbeugende und vermittelnde Elemente, um solche Konflikte möglichst zu vermeiden.
Erarbeitet wurde Landesgewaltschutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen- und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe.
Es wird von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umgesetzt und gilt auch für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt der Maßstab des LGSK entsprechend. „Das Konzept gibt den Praktikern verbindliche und konkrete Leitlinien an die Hand“, so der Minister. Und wird nicht etwa eins zu eins auf jede Landeseinrichtung übertragen, sondern passgenau auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt. „Diese Flexibilität ermöglicht es den Einrichtungen, bedarfsgerecht und effizient zu arbeiten“, erläuterte Jäger. Die Umsetzung vor Ort unterliegt einem ständigen Prozess der Qualitätsentwicklung und -überprüfung.
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