Freiwilliger Entgelt-Check

28.03.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat mehrere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen für ihr Engagement für Lohngerechtigkeit gewürdigt. "Die Entgeltlücke zu schließen, darf nicht Aufgabe der betroffenen Frauen allein sein", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, in Berlin. "Wir brauchen vorbildliche Arbeitgeber, die sich für Gleichbehandlung einsetzen."

Lüders zeichnete vier Arbeitgeber dafür aus, sich einem Entgelt-Check mit dem anerkannten Lohnmessverfahren „eg-check.de“ unterzogen zu haben. Zertifiziert wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg des Landes Berlin, die Albert Schweitzer Stiftung Wohnen & Betreuen sowie die Unilever Produktions GmbH, Werk Auerbach/Vogtland. "Die Teilnahme am Entgelt-Check ist ein klares Signal: Entgeltgleichheit ist ein wesentliches Ziel und liegt im ureigenen Interesse von Unternehmen und Verwaltungen", sagte Lüders. Sie rief weitere Unternehmen dazu auf, sich dem Projekt anzuschließen.

Lüders forderte zugleich, das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit rasch umzusetzen. Sie bedauerte jedoch, dass nach den jetzigen Plänen Frauen in kleineren Betrieben nicht gleichermaßen von dem neuen Gesetz profitieren würden. Denn der Auskunftsanspruch über das Entgelt von Kollegen soll nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten. "Dabei ist gerade in kleinen und mittleren Betrieben der Frauenanteil am größten", betonte Lüders.

Bedauerlich sei außerdem, dass private Arbeitgeber ab 500 Beschäftigten zwar regelmäßig die Entgeltstrukturen ihres Unternehmens untersuchen lassen sollen, jedoch mit einem selbstgewählten Prüfverfahren. Dadurch sei nicht gesichert, dass hier überhaupt den Ansprüchen genügende und zertifizierte Verfahren zum Zuge kämen. "Hier wird eine Chance vertan, überprüfbar für mehr Gerechtigkeit zu sorgen", sagte Lüders.

Insgesamt 16 Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen wurden seit dem Start des Projekts „Gleicher Lohn – Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de“ von der Antidiskriminierungsstelle zertifiziert. Durch den Entgeltvergleich sollen mögliche Diskriminierung und ihr finanzielles Ausmaß offen gelegt werden. Außerdem wird überprüft, ob einzelne Vergütungselemente gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Die Befunde werden aufgrund der Sensibilität von Entgeltinformationen nicht veröffentlicht; sie werden jedoch von den Unternehmen in engem Austausch mit ihren jeweiligen Personalvertretungen ausgewertet.

Jörg Schwarzer, der Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung, resümierte anlässlich der Teilnahme an eg-check.de: "Wichtigstes Ergebnis der Arbeitsgruppe, die in einem konstruktiven Miteinander von Unternehmensleitung und Betriebsrat tagte, ist eine höhere Sensibilität und ein gestiegenes Problembewusstsein für die geschlechtergerechte Ausgestaltung von Vergütungs- und Arbeitsbedingungen."

"Der Prozess war schlüssig strukturiert und zielorientiert gestaltet, es gab zudem zu jeder Zeit offene Diskussionen auf allen Ebenen", würdigte Alexandra Heinrichs, Vice President Human Resources von Unilever Deutschland. "Die Workshops waren sehr anregend und die EG-Check Methode stellt einen interessanten Ansatz für eine objektive Betrachtung der Arbeit dar; gleichzeitig ließen sich eigene Schwerpunkte setzen. Die Zusammenarbeit mit dem Team von eg-check war stets professionell und konstruktiv."

Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Zuletzt lag die Lohnlücke bei rund 21 Prozent: Damit liegt Deutschland auf dem drittletzten Platz in Europa.

Ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts ist eine unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und verstößt auch gegen Europarecht (Art.157 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)).





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