Der „Minijob“ - ein Unding und ein Unwort

28.02.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Business and Professional Women (BPW) Germany e.V..

Warum das Frauennetzwerk BPW Germany gegen den „Minijob“ als Format, wie auch als Wort ist.

Bereits knapp drei Wochen vor dem Equal Pay Day am 21. März schlägt das Thema „Minijob und Teilzeitarbeit nach einer Erwerbspause von Frauen“ hohe Wellen. Diese nicht nur vorübergehende (Unter)-Beschäftigung von Frauen ist eine wesentliche Ursache für den durchschnittlichen Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern, als auch für die spätere Rentenlücke von rund 60 Prozent.

Berufliche Sackgasse

Viele Frauen lassen sich auf einen Minijob ein, weil sie ihn als Einstiegs- oder Übergangslösung betrachten. Zu diesem Zeitpunkt ahnen sie meist noch nicht, dass sie sich mit dieser Beschäftigungsform in eine berufliche Sackgasse begeben, da Aufstiegschancen langfristig versperrt bleiben, die Stundenlöhne meist niedriger sind als bei einer Vollzeitbeschäftigung und eine existenzsichernde Rente nicht aufgebaut werden kann. Die an die Einkommensgrenze gekoppelten Steuer- und Abgabenprivilegien hindern zudem eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit.

Schon der Begriff „Mini“-Job trägt zur geringen Wertschätzung der Arbeitsleistung bei. Durften wir schon mal über erfolgreiche, kreative, innovative Minijobberinnen lesen?

Stigmatisierung

Wobei kurze Arbeitszeiten und besondere Effizienz sich ja keineswegs ausschließen. Stattdessen erweist sich der Minijob schon nach kurzer Zeit als Stigma – unabhängig von der tatsächlich erbrachten Leistung. Schließlich glaubt auch so manche Minijobberin selbst, dass sie keine vollwertige Kollegin ist. Das ist falsch, respektlos und darf nicht länger akzeptiert werden.

Darum hat der BPW den Kampf gegen die Frauenfalle Minijob und Teilzeitarbeit zum großen Thema des Equal Pay Day 2014 gemacht. Arbeitgeber, die sich auf dem Boden des Rechts bewegen und ihren Mitarbeiter/innen weder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, noch den Urlaubsanspruch oder den Kündigungsschutz vorenthalten und auch kein „Schwarzgeld“, sondern Tariflöhne zahlen – haben bei Lichte betrachtet keinen triftigen Grund, Minijobber einzustellen.

Wer 450 Euro netto auszahlen will, zahlt für ein vollumfänglich sozialversichertes Beschäftigungsverhältnis gerade 9,45 % mehr an Sozialabgaben als für einen Minijob mit 30 % Pauschalabgabe. Das heißt: für ca. 45 Euro monatlich mehr ist die Arbeitnehmerin gesetzlich abgesichert in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Mal ehrlich, über welche Summe reden wir hier eigentlich? Also ist der „Minijob“ nicht nur ein Unding, sondern könnte er nicht durchaus auch als „Unwort des Jahrzehnts“ bezeichnet werden?

BPW Germany ist Mitglied in der International Federation of Business and Professional Women. 2008 zeichnete das Netzwerk für die Einführung des Equal Pay Day, des internationalen Aktionstages für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, in Deutschland verantwortlich.

"... eine abwertende Formulierung"

BPW Germany-Präsidentin Henrike von Platen: „Ja, es ist eine abwertende, inhumane Formulierung, die den Blick in eine falsche Richtung lenkt, weil 80 % der auf 450 Euro-Basis Beschäftigten eine qualifizierte Berufsausbildung haben. Prinzipiell gilt: Der Minijob muss abgeschafft und die Teilzeitarbeit aufgewertet werden. Bis dahin müsste für das Wort „Minijob“ im Grunde eine neue Formulierung gefunden werden, die einen sensibleren Umgang in der öffentlichen Kommunikation mit sich bringt. Vielleicht sollten wir als BPW Germany diesbezüglich einen öffentlichen Sprachwettbewerb ausloben!“


Newsletter:

dasGleichstellungs­wissen aktuell

Praxistipps zu Rechtsfragen, Frauenförderung und Gleichstellung

Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnieren
nach oben