29.08.2024 — Von
. Quelle:Mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld plus ist auch die in den §§ 15 bis 21 BEEG verankerte Elternzeit verändert worden. Gleichwohl gibt es trotz kleiner Verbesserungen bei Flexibilisierung der Elternzeit der Flexibilisierung der Elternzeit auch erhebliche Kritik, denn eines der größten arbeitsrechtlichen Probleme – die zumeist gewünschte Teilzeitarbeit nach Beendigung der Elternzeit – ist nicht gelöst worden (vgl. auch Klenter, Der Personalrat [...]
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