Diskriminierungsfreie Leistungsvergütung im öffentlichen Dienst

29.02.2024  — Von Dr. Andrea Jochmann-Döll. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

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Dr. Andrea Jochmann-Döll: »Diskriminierungsfreie Leistungsvergütung im öffentlichen Dienst« (In: Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, hrsg. von Dr. Sabine BerghahnUlrike Schultz, Auflage 89, Hamburg: Verlag Dashöfer 2024, Abschn. 4.4)

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Rechtliche Grundlagen und Überprüfung der Diskriminierungsfreiheit

Seit den frühen 1990er Jahren haben monetäre AnreizsystemeLeistungsvergütung im öffentlichen Dienst verstärkte Aufmerksamkeit erfahren. Vor dem Hintergrund der finanziell schwierigen Lage öffentlicher Haushalte und der Reformbestrebungen des öffentlichen Dienstes sollte das Leistungsprinzip in vielerlei Hinsicht eine größere Bedeutung erhalten, so auch bei der Bezahlung. In vielfältigen Initiativen und Modellprojekten wurden Systeme der leistungsorientierten Vergütung entwickelt und erprobt.vgl. Jochmann-Döll, Andrea/Tondorf, Karin (2004): Monetäre Leistungsanreize im öffentlichen Sektor, edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 119; Jochmann-Döll, Andrea (2006): Leistungsorientierte Vergütung im öffentlichen Dienst, Hamburg Ab Januar 2007 erfolgte mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) der flächendeckende Einstieg in die Leistungsvergütung für Bund und Kommunen. Für die Umsetzung der Regelungen des § 18 TVöD zum Leistungsentgelt sorgte auf Bundesebene ein eigener Tarifvertrag (LeistungsTV Bund), in den Kommunen sollten Dienstvereinbarungen die nähere Ausgestaltung regeln. Im Bereich der Länder konnten auf der Basis des § 18 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) bezirkliche Tarifverträge die Einführung von Leistungsvergütung konkretisieren. Mit der Tarifeinigung des Jahres 2009 wurde diese Regelung bereits wieder gestrichen, was als Anzeichen dafür dienen kann, dass Leistungsvergütung im öffentlichen Dienst stets auch umstritten war.

Eine der engagiert geführten Debatten betrifft die Frage, ob und wie die tariflichen Regelungen und ihre Umsetzung in den Behörden die Diskriminierungsfreiheit der Leistungsvergütung nach Geschlecht gewährleisten können.vgl. Tondorf, Karin/Jochmann-Döll, Andrea (2005): (Geschlechter-)Gerechte Leistungsvergütung? Vom (Durch-)Bruch des Leistungsprinzips in der Entlohnung, Hamburg; Jochmann-Döll, Andrea (2006): Geschlechtergerechte Leistungsvergütung im öffentlichen Dienst, Hamburg Auch wenn – oder gerade weil – die Einführung der Leistungsvergütung mittlerweile abgeschlossen sein dürfte, kommt es auch heute noch darauf an, einschlägige Rechtsvorschriften zu kennen und ihre Einhaltung einzufordern, sowie die Diskriminierungsfreiheit der Regelungen und der Praxis der Leistungsvergütung zu überprüfen. Deshalb werden in diesem Beitrag wesentliche Rechtsgrundlagen vorgestellt und Prüfinstrumente für diskriminierungsfreie Leistungsvergütung beschrieben.

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