31.08.2023 — Von
. Quelle:Quotierung: AusbildungsplätzeGemäß § 3 Abs. 1 sind Frauen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen mindestens zur Hälfte je Ausbildungsgang zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um eine so genannte „starre“ Quote, d.h. die Bewerberinnen sind unabhängig ihrer bisherigen Qualifikation zu berücksichtigen. Wenn sich nicht genügend Frauen bewerben, ist es bremische Praxis, frei gebliebene Ausbildungsplätze mit Männern zu besetzen. Bei Dienststellen, die [...]
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