EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR)
Was die Verordnung von Ihrem Unternehmen verlangt
Inhalte und Nutzen auf einen Blick
- Die FLR in bestehende Sorgfaltspflichten einordnen
- Betroffenheit von Unternehmen und Lieferketten prüfen
- Konkrete Umsetzungsschritte im Unternehmen ableiten
- Zum vollständigen Programm
Weitere Optionen
Termine & Anmeldung
Ziel des Online-Seminars
Ab dem 14. Dezember 2027 gilt die EU-Verordnung gegen Produkte aus Zwangsarbeit (Forced Labour Regulation, VO (EU) 2024/3015): Produkte, die ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden, dürfen dann nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, auch dann nicht, wenn die Zwangsarbeit erst in der tieferen Lieferkette liegt. Die FLR gilt weltweit, für Unternehmen jeder Größe und Branche, unabhängig von Sitz, Produkt und Warenwert. Betroffene Produkte müssen im Ernstfall vom Markt genommen oder vernichtet werden, bis hin zum Stillstand einer ganzen Produktlinie, ohne dass ein eigenes Verschulden nötig ist.
Ende Juni 2026 hat die Europäische Kommission ihre Leitlinien veröffentlicht und das „Forced Labour Single Portal" freigeschaltet; zwei wichtige Anker für die praktische Umsetzung. Unser Online-Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand: Wir zeigen, was die FLR für Ihr Unternehmen und Ihre Lieferketten bedeutet, wie sie sich zu bestehenden Sorgfaltspflichten verhält und welche Schritte Sie sinnvoll schon heute einleiten können. Kompakt, praxisnah und auf aktuellem Rechtsstand – damit Sie handeln, bevor die Fristen Sie einholen.
Programmübersicht
-
Die EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR)
- Hintergrund der EU-Zwangsarbeitsverordnung
- Ziele und Fristen
-
Wie sich die FLR in die bestehenden EU-Sorgfaltspflichten einfügt
- Einordnung in den bestehenden rechtlichen Rahmen
- Verhältnis zu bereits bestehenden Sorgfaltspflichten
- Schnittstellen zu weiteren europäischen Vorgaben
-
Anwendungsbereich und Prüfung der eigenen Betroffenheit
- Erfasste Unternehmen und Produkte
- Voraussetzungen für die Anwendung
- Prüfung der eigenen Unternehmenssituation
- Relevante Lieferketten und Geschäftsbeziehungen
- Das Untersuchungs- und Verbotsverfahren verstehen
-
Umsetzung im Unternehmen: Risiken priorisieren und Konformität nachweisen
- Identifikation und Bewertung relevanter Risiken
- Priorisierung der wesentlichen Handlungsfelder
- Dokumentation und Nachweisführung
- Integration in bestehende Unternehmensprozesse
- Sinnvolle erste Schritte zur Vorbereitung
- Auslegungshilfen, praktische Tipps und aktuelle Entwicklungen
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Die EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR)
- Hintergrund der EU-Zwangsarbeitsverordnung
- Ziele und Fristen
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Wie sich die FLR in die bestehenden EU-Sorgfaltspflichten einfügt
- Einordnung in den bestehenden rechtlichen Rahmen
- Verhältnis zu bereits bestehenden Sorgfaltspflichten
- Schnittstellen zu weiteren europäischen Vorgaben
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Anwendungsbereich und Prüfung der eigenen Betroffenheit
- Erfasste Unternehmen und Produkte
- Voraussetzungen für die Anwendung
- Prüfung der eigenen Unternehmenssituation
- Relevante Lieferketten und Geschäftsbeziehungen
- Das Untersuchungs- und Verbotsverfahren verstehen
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Umsetzung im Unternehmen: Risiken priorisieren und Konformität nachweisen
- Identifikation und Bewertung relevanter Risiken
- Priorisierung der wesentlichen Handlungsfelder
- Dokumentation und Nachweisführung
- Integration in bestehende Unternehmensprozesse
- Sinnvolle erste Schritte zur Vorbereitung
- Auslegungshilfen, praktische Tipps und aktuelle Entwicklungen
Ihre Produktmanagerin
Maria Bisio
Produktmanagerin für die Bereiche Management, Unternehmensführung und Nachhaltigkeit
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
| Dienstag | 12.01.2027 | 09:30–12:30 Uhr |
| Dienstag | 09.03.2027 | 09:30–12:30 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einen Werktag vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.
Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an die Geschäftsführung, Compliance-Verantwortliche, Einkaufsleitung, Supply-Chain-Managerinnen und -manager, Nachhaltigkeitsbeauftragte, die Rechtsabteilung, Risikomanagerinnen und -manager, das Qualitätsmanagement, CSR- und ESG-Verantwortliche sowie Verantwortliche für Lieferketten.
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