Das Beratungsgespräch: Kommunikation und Professionalität

16.06.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Das Beratungsgespräch gehört zu den essentiellen Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten. Gleichzeitig gehen wir im Alltag oft Beratungsbeziehungen ein, ohne die Spezifik dieser Kommunikationsform zu reflektieren. Unser Artikel bespricht kommunikations- und informationstheoretische Aspekte und Besonderheiten des Beratungsgesprächs.

Beratung im engeren Sinn

Das Bundesgleichstellungsgesetz dient vor allem der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie der Förderung von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, den Vollzug des Gesetzes zu fördern und zu überwachen. Die Beratung ist dabei eine Kernaufgabe, die im Rahmen dieser professionellen Tätigkeit ausgeübt wird.

Beratung im weiteren Sinn

Zusätzlich zur Beratung im engeren Sinn sieht das Bundesgleichstellungsgesetz vor, dass Gleichstellungsbeauftragte auch individuell beraten. In der Praxis ergeben sich verschiedene Beratungsfelder, in denen die Gleichstellungsbeauftragte Ratsuchende unterstützen kann.
Dazu gehören unter anderem:

  • Gleichstellung und Diskriminierung im persönlichen oder beruflichen Umfeld
  • Mobbing
  • Frauenförderung, insbesondere berufliche Weiterbildung und Familie
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Wiedereinstieg in den Beruf
  • Berufliche Selbstständigkeit
  • Persönliche Probleme innerhalb der Familie (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Wohnungsfragen)
  • Sonstige zwischenmenschliche Probleme
  • Gewalt

Grenzen der Beratung

Die Grenzen der Beratung manifestieren sich zunächst in der Persönlichkeit und Fachkompetenz der Gleichstellungsbeauftragten. Sie können und sollten nur dort beraten, wo sie über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügen. Gleichzeitig ist es wichtig die eigenen Grenzen und Kapazität im Blick zu haben und diese nicht zu überschreiten.
Im engeren Sinn ergeben sich die Grenzen der Beratung unmittelbar aus dem Gesetz selbst. Die Beratung kann nur im Rahmen des Geltungsbereichs des Bundesgleichstellungsgesetzes und anderer relevanter Rechtsvorschriften erfolgen.

Mehr zum Thema finden Sie in unserem umfassenden Handbuchkapitel „Das Beratungsgespräch

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