29.02.2024 — Von
. Quelle:Derzeit entspricht es geltendem Recht, dass verheiratete Eltern und auf Wunsch auch unverheiratete Eltern das Sorgerecht für gemeinsame Kinder gemeinsam ausüben. Dies gilt nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich auch nach einer Trennung oder Ehescheidung. Wünscht ein Elternteil nach der Trennung das Sorgerecht oder Teile davon allein auszuüben, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, über den das Familiengericht zu entscheiden hat. Das für diese Entscheidungen maßgebliche [...]
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