Frauenbeauftragte (§§ 11 – 18)

29.02.2024  — Von Laura Adamietz. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

In Kapitel:

Ansprechpartnerin und MultiplikatorinDas wichtigste Gleichstellungsinstrument des LGG ist die Einrichtung der Institution „Frauenbeauftragte“ in den einzelnen Dienststellen. Die Frauenbeauftragte fördert gemäß § 13 den Vollzug des LGG in der Dienststelle und ist damit Ansprechpartnerin und Multiplikatorin des Projekts Gleichstellung. Sie wird, zusammen mit einer Stellvertreterin, gemäß den Vorgaben des § 11 in jeder Dienststelle gewählt, in der ein [...]

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