29.02.2024 — Von
. Quelle:Nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 haben die Gleichstellungsbeauftragten eine Unterstützungs- und Kontrollfunktion beim Vollzug des BayGlG. Es ist aber Aufgabe der Dienststelle selbst und nicht der Gleichstellungsbeauftragten, das BayGlG umzusetzen. Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten umfasst folgende Aufgaben und Pflichten:
Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung von Gleichstellungskonzepten (Art. 4 Abs. 1 Satz 1),
Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode einFür Neukunden: Zugriff auf alle Portalinhalte im Monatsabo. Im ersten Monat für nur 1,- € und monatlich kündbar.
1,00 € / Monat* *1-Monatsabonnement mit 2 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. 1,00 € zzgl. MwSt. im 1. Monat, 23,50 € zzgl. MwSt. ab dem 2. Monat
Die Premium-Mitgliedschaft auf dasGleichstellungswissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft:
19,50 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 117,00 € zzgl. MwSt.
Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasGleichstellungswissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.
17,50 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 210,00 € zzgl. MwSt.