Aufgaben und Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten

29.02.2024  — Von Angela Neubert. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

In Kapitel:

Nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 haben die Gleichstellungsbeauftragten eine Unterstützungs- und Kontrollfunktion beim Vollzug des BayGlG. Es ist aber Aufgabe der Dienststelle selbst und nicht der Gleichstellungsbeauftragten, das BayGlG umzusetzen. Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten umfasst folgende Aufgaben und Pflichten:

  • Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung von Gleichstellungskonzepten (Art. 4 Abs. 1 Satz 1),

  • [...]

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