Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) in der kommunalen Praxis
Die grundgesetzlich normierte kommunale Selbstverwaltung in Deutschland bringt mit sich, dass auf dem Gebiet der Gleichstellungsgesetzgebung nicht alle Angelegenheiten landesweit durch das LGG geregelt werden können. Die HauptverwaltungsbeamtInnen, Räte oder Kreistage haben Personalhoheit und Organisationsrechte, die nicht eingeschränkt werden können. Es gibt auch nur eine allgemeine Rechtsaufsicht, keine [...]
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