Geschlecht mit Variationen der Binarität. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur "dritten Option" vom 10. Oktober 2017

31.05.2018  — Von Dr. Sabine Berghahn. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am 10. Oktober 2017 einen Aufsehen erregenden Beschluss gefasst, demzufolge die Regelungen des Personenstandsgesetzes zur Eintragung des Geschlechts in das Geburtenregister unvereinbar sind mit den Grundrechten intersexuellerIntersexualität Menschen und daher bis zum 31. Dezember 2018 verändert werden müssen.

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