Derartige Belästigungen sind rechtswidrig. Annen – babycaust – und andere Abtreibungsgegner müssen künftig vorsichtiger sein. Ärzte können aufatmen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR – in Straßburg hat am 20. Juni 2018 einstimmig die Individualbeschwerde des Betreibers von babycaust – Nr. 9765/10 Annen./. Bundesrepublik Deutschland (Unterlassungsklage Stapf) wegen Verletzung des Rechts auf Meinungsäußerung zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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