Bundesgerichtshof: Deutsche "Bestelleltern" nach "Leihmutterschaft" in den USA können offizielle Eltern werden!

06.06.2019  — Von Dr. Sabine Berghahn. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Nach deutschem Abstammungsrecht ist als Mutter nur die Frau anzuerkennen, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB); die sogenannte Leihmutterschaft, d. h. das durch Vertrag vereinbarte Austragen einer arrangierten Schwangerschaft für fremde Wunsch- bzw. Bestelleltern, ist verboten (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG). Ebenso untersagt das EmbryonenschutzgesetzEmbryonenschutzgesetz (ESchG), fremde Eizellen auf eine

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