29.02.2024 — Von
. Quelle:Eine Gleichstellungsbeauftragte muss Vorurteile und „stillschweigende sexistische“ Annahmen über Frauen als Gesamtgruppe, aber auch über sich als Einzelfrau einkalkulieren und aufbrechen. Gleichzeitig muss sie die Eitelkeiten, Machtverhältnisse sowie die doppelte Hierarchie im Vorgesetztenverhältnis mitdenken (das Arrangement ist selbstverständlich ein anderes, wenn die Vorgesetzte eine Frau ist. Doch gehe ich vom Regelfall aus: der Chef – die Frauenbeauftragte).
Jede [...]
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