Zwei Feststellungsbescheide bei atypisch stiller Beteiligung einer Personengesellschaft

06.02.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 06. Februar 2020
Aktenzeichen: IV R 9/18

Es bedarf jeweils einer selbständigen gesonderten und einheitlichen Feststellung für Unter- und Obergesellschaft, wenn Einkünfte aus der atypisch stillen Beteiligung einer Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft festgestellt werden.

Urteil vom 07.11.2019

nach oben