Zur Rückwirkung berichtigter Rechnungen (05.09.2019)

30.01.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 30. Januar 2020
Aktenzeichen: V R 12/17

NV: Eine nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigte Rechnung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde (Anschluss an BFH-Urteil vom 20.10.2016 - V R 26/15, BFHE 255, 348, und EuGH-Urteil Senatex vom 15.09.2016 C-518/14, EU:C:2016:691).

Urteil vom 05.09.2019

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