Wie und wann berichtige ich die Umsatzsteuer? Muss ich eine falsch ausgewiesen Umsatzsteuer an das Finanzamt anmelden und zahlen?

21.09.2015  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Weist der leistende Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er nach dem Gesetz schuldet (sog. unrichtiger Steuerausweis), schuldet der leistende Unternehmer auch den Mehrbetrag, § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG.

Die zu hoch ausgewiesene Steuer wird vom Unternehmer geschuldet, obwohl der Leistungsempfänger diese Steuer nicht als Vorsteuer abziehen kann, vgl. BFH-Urteil vom 6. 12. 2007, BStBl 2009 II S. 203.

Der fehlerhafte Steuerausweis kann berichtigt [...]

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