Werden rückwirkende Anpassungen an den einmal übermittelten E-Bilanz-Daten nach einer Betriebsprüfung erforderlich sein?

04.01.2012  — Von Oliver Hicking. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Die Finanzverwaltung plant, die Änderungen aufgrund einer Betriebsprüfung an den Steuerpflichtigen zurück zu übermitteln.

Stand heute ist es so, dass Sie die Änderungen wie bisher erst mit der auf die Betriebsprüfung erfolgten Bilanz erstellen.

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