Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten Linienverkehr mit Bussen (Änderung des Abschnitts 12.13. Abs. 5 UStAE)

16.01.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 14. Januar 2020

Geschäftszeichen: III C 2 -S 7244/19/10004 :001 2019/1104914

I. Der BFH hatte mit Urteil vom 23. September 2015, V R 4/15 (BStBl II 2016, S. 494) zum Verkehr mit Taxen entschieden, dass es für die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unbeachtlich ist, wenn der Unternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer durchführen lässt. Der Abschnitt 12.13. Abs. 7 UStAE wurde [...]

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