Sofern (noch) keine Rechnung vom Kreditoren vorliegt, habe ich dann die Anschaffungskosten zu schätzen?

01.08.2018  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Aus dem Umstand, dass für den Erwerb (noch) keine Rechnungen ausgestellt worden sind, kann nicht geschlossen werden, dass ein Vermögensgegenstand unentgeltlich erworben worden ist. Wenn tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt sind, müssen diese geschätzt werden, vgl. auch§ 162 AO. Zwar ist Ziel der Schätzung der Ansatz derjenigen Besteuerungsgrundlagen, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben, vgl. FG München Urteil vom 18. Dezember 2001 - 9 K 3063/96. [...]

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