Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug

06.06.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 06. Juni 2018
Aktenzeichen: V R 18/17

Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG i.V.m. § 31 Abs. 4 UStDV) kann sich unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Urteil vom 1.3.2018

Sie möchten weiterlesen?

Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.

Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode ein

Wählen Sie Ihren Zugangstyp:

6-Monatsabo

Die Premium-Mitgliedschaft auf dasFibuwissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitglied­schaft:

  • Zugriff auf alle News- und Fachinhalte
  • Risikofrei dank 14-tägiger Testphase

17,90 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 107,40 € zzgl. MwSt.

12-Monatsabo

Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasFibuwissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.

  • Zugriff auf alle News- und Fachinhalte
  • Risikofrei dank 14-tägiger Testphase

15,90 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 190,80 € zzgl. MwSt.

nach oben