Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr

16.01.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 16. Januar 2020
Aktenzeichen: VI R 23/17

  1. Der Rabattfreibetrag erstreckt sich auf alle Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 4/17 und VI R 7/19).
  2. Mit dem Bezug der Freifahrtscheine ist der darin [...]

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