Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensmangel (Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit);

06.02.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle:

Veröffentlicht: 25.11.2019
Aktenzeichen: IX B 71/19

  1. Eine schlüssige Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer --unter Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze-- darlegt, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, ein anderes Bundesgericht oder ein anderes FG.
  2. Der Beschwerdeführer hat sein Rügerecht nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO verloren, wenn er die behauptete Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (§ 52 FGO i.V.m. § 169 GVG) in der mündlichen Verhandlung nicht geltend gemacht, sondern weiter zur Sache verhandelt und einen Klageantrag gestellt hat.

Urteil vom 22.10.2019

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