Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (4.12.2019)

20.02.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 20. Februar 2020
Aktenzeichen: V B 2/19

NV: Der Unternehmer, der die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung begehrt, ist zur Beibringung von Nachweisen nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV verpflichtet, wobei dem FG die Möglichkeit zu einer weitergehenden Beweiserhebung nicht abgeschnitten ist.

Urteil vom 4.12.2019

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