Nach einem Sturmschaden hat die Versicherung einen Teilbetrag im aktuellen Geschäftsjahr überwiesen, die Reparatur wird aber erst nach dem Bilanzstichtag durchgeführt. Wie kann ich diesen Sachverhalt buchen?

25.01.2018  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Handelsrechtlich liegt in diesem Fall eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen des abgelaufenen Geschäftsjahres vor, die in den ersten drei Monaten des Folgegeschäftsjahres nachgeholt werden muss. Hierfür besteht eine Passivierungspflicht, § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB. D. h. die Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten im neuen Geschäftsjahr beendet sein. Die Instandhaltungsrückstellung umfasst Maßnahmen für die Schadensbeseitigung, Verschleißbeseitigung um den [...]

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