Muss ich Eingangsfrachten im Jahresabschluss aktivieren?

23.01.2012  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Eingangsfrachten wären dann im Jahresabschluss zu aktivieren, wenn es sich dabei um einen Bestandteil der Anschaffungskosten handeln würde.

§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert Anschaffungskosten als (alle) Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand (des Anlage- oder Umlaufvermögens) zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Anschaffungskosten dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet [...]

Sie möchten weiterlesen?

Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.

Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode ein

Wählen Sie Ihren Zugangstyp:

6-Monatsabo

Die Premium-Mitgliedschaft auf dasFibuwissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitglied­schaft:

  • Zugriff auf alle News- und Fachinhalte
  • Risikofrei dank 14-tägiger Testphase

17,90 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 107,40 € zzgl. MwSt.

12-Monatsabo

Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasFibuwissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.

  • Zugriff auf alle News- und Fachinhalte
  • Risikofrei dank 14-tägiger Testphase

15,90 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 190,80 € zzgl. MwSt.

nach oben