23.01.2012 — Von
. Quelle:Eingangsfrachten wären dann im Jahresabschluss zu aktivieren, wenn es sich dabei um einen Bestandteil der Anschaffungskosten handeln würde.
§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert Anschaffungskosten als (alle) Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand (des Anlage- oder Umlaufvermögens) zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Anschaffungskosten dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet [...]
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